Anfrage zum Umweltskandal Mühlenberg
An den
Landrat des Kreises Wesel
Herrn Ingo Brohl
Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke und AfD zur Kenntnis
Hünxe, 28.01.2021
Anfrage zum Umweltskandal Tongrube „Mühlenberg“ der Fa. Nottenkämper in Schermbeck/Hünxe
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.11.2020 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) per Erlass über die Bezirksregierung Düsseldorf den Kreis Wesel aufgefordert, konkrete weitere Untersuchungen in Ergänzung der Feststellungen des Gutachtens über die „Evaluierung der vorliegenden Daten, Ergebnisse und Entscheidungen zur Verfüllung Mühlenberg aufgrund der illegalen Einlagerung von Ölpellets“ durchzuführen.
Dieser Erlass wurde auf der Homepage des Kreises Wesel veröffentlicht
Das MUNLV fordert den Kreis Wesel in diesem Erlass auf, bis zum 29.01.2021 einen Bericht über das Konzept zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen. Darin sollen die „fachlichen Schritte zur Untersuchung und Bewertung und die organisatorische Vorgehensweise einschließlich zeitlicher Darstellung“ erläutert werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde der Bericht termingerecht erstellt? Wenn ja, bitte ich darum, mir diesen Bericht zur Verfügung zu stellen. Wenn nein, bitte ich a) um Erläuterung, warum dies nicht fristgerecht erfolgte und b) bis wann dies nachgeholt wird.
2. In dem oben angesprochenen Gutachten werden „Maßnahmenszenarien für die Gefahrenabwehr“ in einem Volumen von bis zu 52,5 Mio. Euro dargestellt. Welche dieser Maßnahmen mit welchem finanziellen Volumen müssen umgesetzt werden?
3. Ist es sichergestellt, dass die anfallenden Kosten komplett vom Betreiber der Tongrube getragen werden? Wenn nein, wer könnte nach Einschätzung des Kreises Wesel in die Mithaftung genommen werden? Der Grundstückseigentümer? Die Erzeuger der giftigen Abfälle, die illegal im Mühlenberg eingelagert wurden?
Freundliche Grüße
Ralf Lange
FWG-Anfrage_Umweltskandal-Mühlenberg_20210128
Antwort Kreis Wesel
DS-Nr. 225 X – Antwort der Verwaltung vom 09.03.2021