Resolution zum Salzbergbau im Kreis Wesel
Statement Ralf Lange zur Resolution zum Salzbergbau im Kreis Wesel
Vom Salzabbau betroffene Bürgerinnen und Bürger und Kreise, Städte und Gemeinden brauchen Sicherheit, dass sie mit Schäden, die durch den Salzabbau verursacht werden nicht allein gelassen werden.
Daher erhebt der Kreistag klare Forderungen:
- Wir benötigen eine transparente Regelung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten und der zukünftigen Bergschäden durch den Salzbergbau. Diese Lasten sind von den Unternehmen des Salzbergbaus zu tragen. Und falls diese ausfallen, muss der Bund einspringen. Kreis, Städte und Gemeinden können dies nicht leisten, sie müssen von diesen Lasten freigestellt werden.
- Die Beweislast zur Schadensregulierung ist umzukehren. Das bedeutet, dass zukünftig grundsätzlich wird in den betroffenen Gebieten vermutet wird, dass Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen von dem Salzbergbau verursacht wurden. Die Salzbauunternehmen können ggf. nachweisen, dass dies nicht der Fall ist.
- Für eine zügige Entschädigungsregelung muss eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Dies sollte nun von den Unternehmen des Salzbergbaus akzeptiert werden.
- Die Verjährungsregelung sind an die spezifischen Bedingungen im Salzbergbau anzupassen. Senkungserscheinungen können sich hier über einen Zeitraum von 150 Jahren auswirken.
Nur mit der Umsetzung dieser Vorschläge kann ein langfristiges gedeihliches Miteinander von Salzbergbau, Kommunen und Einwohnerschaft erreicht werden.
PRESSEBERICHTE
RP, Wesel: Pressebericht_RP-Wesel oder RP-online
NRZ, Wesel: NRZ-online
Die NRZ beschreibt nach dem Pressegespräch in ihrem Bericht unter anderem die Zielsetzung der Resolution, wonach man politische Geschlossenheit zeigen will, vor allem in Richtung der Menschen und Bürgerinitiativen im Kreis. Aus diesem Grund fordern die Fraktionen und Kreistagsmitglied Ralf Lange vom Bund auch eine Änderung der im Bundesberggesetz geregelten Beweislastumkehr. Die Salzbauunternehmen müssen dann im Streitfall nachweisen, dass Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen nicht durch den Salzbergbau verursacht wurden.